Wann wird der Bereitstellungszins fällig?

Kreditinstitute, die den Darlehensnehmern einen Kreditgewährt haben, verlangen ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bis hin zur Überweisung an den Kreditnehmer oder an anderweitig Berechtigte (Architekten, Unternehmen)  beim Bau einer Immobilie Bereitstellungszinsen, sofern die vereinbarte Summe nicht fristgerecht in Anspruch genommen wird.

Dabei können, je nach Höhe des Darlehens, schnell 200 bis 300 € monatlich zusätzlich anfallen.

Daher sollten künftige Bauherren diese Situation in ihre Planungen sorgsam mit einbeziehen und eine optimale Terminplanung vornehmen.

Zudem besteht die Möglichkeit, dieses mit dem jeweiligen Geldinstitut explizit zu verhandeln. Dazu ist es jedoch notwendig, dass im Nachgang die vereinbarten Termine auch entsprechend eingehalten werden.

 

Beitrag von Pierre K

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