Graben für Wasserleitung

Privates Baurecht

Unter dem Begriff privates Baurecht versteht man die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bau beteiligten Personen. Inbegriffen sind hierbei die Auftraggeber (gibt das Bauwerk in Auftrag) und den an Planung und Ausführung beteiligten Personen wie beispielhaft Architekten, sämtliche beteiligten Bauunternehmen, Handwerker, Projektentwickler und Ingenieure. Das private Baurecht schließt dazu auch das so genannte Nachbarrecht mit ein.

Privates Baurecht in Deutschland

Graben für Wasserleitung
Hier wird gebaut

In unserem Land obliegt die Vergabe des Baurechts im Grunde den öffentlichen Institutionen, doch werden auf der Grundlage des so genannten Werkvertragsrechts (nach § 631 BGB ff.) sowie den schützenden Gesetzen des Privatrechts bezüglich der Nachbarschaft (§§ 903, 936, 1004 ff. BGB) die privaten Regelungen ermöglicht.

Insbesondere die so genannte VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ergänzt dieses Vertragsrecht. Dieses dient im Allgemeinen dazu, die fehlenden zivilrechtlichen Regelungen für das Bauvertragsrecht zu ergänzen und zu modifizieren.

In diesem Teil B werden die spezifischen Regelungen festgehalten. Diese Regelungen besitzen im Grunde den Charakter der üblichen und bekannten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

Das angegliederte Nachbarrecht ermöglicht es den künftigen Eigentümern, beliebig mit der Angelegenheit zu verfahren und berechtigt ihn, auch Dritte von jeder Einwirkung auf das Projekt auszuschließen. Bei der Erstellung eines Bauwerkes ist jedoch die gebotene Rücksicht auf die Lage der Nachbargrundstücke vorzunehmen und entsprechende Beeinträchtigungen einzuschränken oder auszuschließen.

Fachanwälte für Baurecht

Das Vertragsrecht ist durchaus eine kompakte und schwierige Angelegenheit.
Wichtige Elemente in einem Vertrag sollten weder fehlen, noch sollten Formulierungen so gestaltet sein, dass man den Inhalt und den Zusammenhag nicht versteht.

Kaum ein Laie dürfte jedoch in diesen Rechtsnormen derart bewandert sein, sämtliche Kriterien entsprechend zu überblicken und Fehler umgehend zu erkennen.
Dieses könnte im Nachgang fatale Folgen haben, so dass es nur zu empfehlen ist, sich Fachanwälte für Baurecht auszuwählen, die aufgrund ihrer Kompetenz und Erfahrung mit der Gestaltung und Prüfung der Vertragswerke zu beauftragen sind.

So bietet beispielsweise auf Immobilienrecht spezialisierte Kanzeleien unfangreiche Dienste an, deren Nutzen die Beteiligten sicherlich schnell erkennen werden wie zum Beispiel

  • Individuelle und interessenorientierte Vertragsgestaltungen
  • Bau begleitende Rechtsberatungen
  • Unterstützung der Mandanten bei der außergerichtlichen Streitbeilegung
  • Durchsetzung von Ansprüchen
  • Vornahme selbstständiger Beweisverfahren
  • Interessenwahrnehmung auch vor Schiedsgerichten

Anhand dieser Auflistung wird sicherlich deutlich, dass die Auswahl kompetenter und zuverlässiger Fachanwälte von erheblicher Bedeutung sein wird. Dadurch wird den Baubeteiligten ein hohes Maß Rechtssicherheit gewährt, so dass man hierbei keine persönlichen Ressourcen einsetzen muss.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Seit dem 07. Juni 2013 besteht eine aktuelle Regelung, die die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOIA) abschließend regelt. Dieser Rechtsverordnung wurde durch Bundestag und Bundesrat entsprechend zugestimmt und besitzt fortan ihre Gültigkeit.

Die Honorare, die sich aus der neuen HOAI ergeben, sind den aktuellen Anforderungen im Baurecht angepasst worden. Insbesondere sind hier die Bereiche Innenarchitektur, Architektur, Stadtplanung, Freianlagen oder beispielsweise auch Verkehrsanlagen erfasst. Gegenüber der letzten Novelle aus dem Jahre 2009 wurden die Honorare pauschal um 10% angehoben. Die Höhe der Leistungen ist der entsprechenden, aktualisierten Honorartabelle zu entnehmen.

Die Arge Baurecht

In der Arge Baurecht sind die Fachspezialisten (Rechtsanwälte) des Baurechts organisiert. Mit einem hohen Maß an Kompetenz ausgestattet, stehen hier Fachkräfte zur Verfügung, die mit hoher Präzision Vertragswerke gestalten und im Streitfall entsprechend profunden rechtlichen Beistand gewähren. Insbesondere in diesen Fällen sind Genauigkeit in Schrift und Wort erforderlich, um mögliche juristische Auseinandersetzungen zu umgehen oder aber, dabei erfolgreich zu bestehen. Mit hoher Transparenz wird eine sachgerechte Kommunikation zwischen den Baubeteiligten verbindlich gewährleistet.

Buchtipp: Privates Baurecht praxisnah  – Basiswissen mit Fallbeispielen

Aufgrund der zumeist schwer verständlichen Inhalte von Gesetzen, wobei auch das private Baurecht sicherlich dazu zählt, ist es zwingend notwendig, sich bereits vorab mit dem notwendigen Hintergrundwissen zu versorgen.

Dieses Hintergrundwissen und Basiswissen wird auch im Buch “Privates Baurecht praxisnah  – Basiswissen mit Fallbeispielen” vermittelt.

Zu lesen ist Basiswissen des privaten Baurechts mit entsprechenden Fallbeispielen.

Schlusswort:
Das private Baurecht mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sichert allen am Bau beteiligten Personen eine gewisse autarke Möglichkeit zu, das Vorhaben ohne die öffentliche Hand vorzunehmen. Aufgrund der komplexen und durchaus als schwierig zu bezeichnenden Inhalte der Verträge ist es jedoch sinnvoll, die Dienste von kompetenten und erfahrenen Fachanwälten, die zumeist in der Arge Baurecht organisiert sind, in Anspruch zu nehmen. Diese gestalten und prüfen die Verträge, unterstützen die Mandanten bei außergerichtlicher Streitbeilegung und setzten im Bedarfsfall deren Ansprüche durch. Daneben sollte jeder Baubeteiligte sich mit der entsprechenden Literatur befassen, die anhand von Fallbeispielen Wissenswertes und Nützliches vermittelt.

Beitrag eingeschickt von Peter K

Kommtentare zum Thema privat Baurecht

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