Rückführung eines Annuitäten- oder Tilgungsdarlehen

Bei der Rückführung eines Annuitätendarlehens zahlt der Darlehensnehmer in zumeist monatlich zu erfolgenden gleichmäßigen Raten seine Schuld an den Kreditgeber ab.
Diese Raten setzen sich aus den Zinsanteilen und der Tilgung zusammen.

Die Höhe der Rate bleibt während der vereinbarten Laufzeit bzw. der Zinsbindungsfrist gleich. Rein rechnerisch sinkt mit den Jahren der Zinsanteil, da sich auch die Restschuld verringert und somit die gleich bleibenden Zinsen auf eine niedrigere Summe zu zahlen sind. Dafür steigt der Tilgungsanteil entsprechend an.

Bei einem Tilgungsdarlehen zahlt der Kreditnehmer eine zuvor vereinbarte stets gleich bleibende Tilgungsrate.

Die Zinsrate ist in diesem Fall veränderlich, da durch die Tilgung auch die Restschuld reduziert wird. Dadurch wird im Zeitraum der festgelegten Laufzeit die Leistungsrate niedriger.

Die Zinsen werden gesondert, meist vierteljährlich, berechnet. Es besteht jedoch auch die Option, andere Zahlungsintervalle vorzunehmen.

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