Auszahlungsvoraussetzungen bei Bau – und Kaufvorhaben

Im Bereich des Immobilienwesens gelten unterschiedliche Auszahlungsvoraussetzungen beim Bau- oder Kaufvorhaben.
Bei Bauvorhaben wird das vereinbarte Darlehen nicht in einem ausbezahlt, sondern richtet sich nach dem jeweiligen erfolgreichen Abschluss eines Bauabschnitts.

Die einzelnen Leistungen (Rohbau, Elektrik/Sanitär oder Dach) werden per Gesetz unterschiedlich bewertet, so dass hier jeweils nach Fertigstellung ein prozentualer Anteil als Teilbetrag fließt. Die fortlaufenden Baufortschritte müssen durch Architekten oder Unternehmen entsprechend nachgewiesen werden, um die Auszahlung der Teilbeträge zu veranlassen.

Die Finanzierung des Kaufpreises richtet sich nach den angegebenen und vermerkten Sicherheiten und der vereinbarten Fälligkeit des Kaufpreises.
Sind Grundschuld und Fälligkeit durch einen Notar an die Kreditgeber übermittelt, erfolgt im Anschluss die Auszahlung der vereinbarten Summe.

Beitrag von Lukas

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