Beitrag von Peter
Grundschulden werden in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung zugunsten des Darlehensgebers als Sicherheit in das Grundbuch eingetragen.
Es besteht jedoch die Option diese Grundschuld an einen anderweitigen Kreditgeber oder Gläubiger abzutreten, sofern die bestehenden Verbindlichkeiten abgelöst oder zurückgezahlt worden sind. In diesem Fall kann beispielsweise ein neues Hypothekendarlehen schnell und einfach erlangt werden.
Steht eine Abtretung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist an, so besteht ebenfalls die Option, die Grundschuld an einen anderweitigen Gläubiger abzutreten.
Die Rechte und Forderungen gehen hierbei an den neuen Darlehensgeber über. Diese Variante ist zumeist kostengünstiger, als einen Neueintrag im Grundbuch zu veranlassen, bei dem wiederum der bisherige Kreditgeber erstrangig aufgeführt wird. Die Abtretung ist durch einen Notar entsprechend zu beglaubigen.