Denkmalgeschützte Immobilien kaufen

Denkmalgeschützte Immobilie
Denkmalgeschützte Immobilie

Denkmal geschützte Immobilien sind eine der letzten, legalen Steuersparmodelle und sind dementsprechend heiß begehrt. Insbesondere Menschen mit einem hohen Bruttoverdienst und einer ebensolchen Steuerlast nutzen ein Investment als Kapitalanlage. Ob als Sanierungsgebäude oder als Baudenkmal – hohe Abschreibungsmöglichkeiten sind möglich. Dieses ist durch das Einkommenssteuergesetz geregelt. Doch gilt es, einige wesentliche Kriterien zu beachten, damit der Kauf eines solchen Projekts nicht in einem finanziellen Desaster endet. Mit einem Kauf einer Denkmalimmobilie wird zugleich in gutes Stück Geschichte mit erworben. Es gilt, die Besonderheiten beim Umbau, der Sanierung oder der Vermietung der historischen Objekte zu kennen und zu beachten. Im Folgenden nun einige Tipps und Hintergrundinformationen über das doch recht komplexe Themengebiet.

Vor dem Kauf Denkmalgeschützter Immobilien Spezialisten befragen und Infos gewinnen

Bevor man seinen Entschluss realisieren wird und deine Denkmalimmobilie erwirbt, sollte man in jedem Fall ausgewiesene Experten befragen und entsprechende Informationen zu dem Objekt gewinnen.Es gibt nur wenige Unternehmen, die sich auf historische Immobilien spezialisiert haben. Die Profis legen größten Wert darauf, dass die Interessenten die Vorgaben beachten sollten, da ansonsten die umfangreichen steuerlichen Vorteile in den Wind zu schreiben sind. Doch was sollte in jedem Fall beachtet werden:

  • Baurechtliche Genehmigung einholen
  • Steuerrechtliche Vorabbescheinigung (ohne Bescheinigung keine Abschreibung, nachträgliche Bescheinigungen können nicht ausgestellt werden!!)
  • Hohe Anschaffungskosten (4.000 bis 6.000 Eur0 p. qm)
  • Kostenexplosion bei der Sanierung
  • Gefördert wird nur, was „schützenswert“ ist

Wer diese Aspekte sorgsam prüft und die möglichen Tücken verinnerlicht, findet hier eine lukrative Form der Kapitalanlage.

Wie man mit einer Denkmalimmobilie wirklich Steuern spart

Der Preis einer Denkmalimmobilie orientiert sich im Wesentlichen an der Lage, der Substanz und der Ausstattung des Objekts, aber auch an den Geschichten rund um das Gebäude. Prominente, die hier zu Besuch waren oder aber ein Gebäude, das als Kulisse eines berühmten Films diente, lassen die Preise nach oben schnellen. Diese Faktoren sind aber zugleich auch Garanten, dass sich ein Investment lohnt, denn dadurch wird beispielhaft eine optimale Mietauslastung erzielt. Viele potentielle Mieter suchen explizit diese Art von Bauwerken.

Der Staat fördert mit der so genannten „Absetzung für Abnutzung“ (AfA), sofern die vorgenannten Kriterien beachtet worden sind, diese schützenswerten Immobilien, denn schließlich ist bleibt dadurch der Erhalt dieses Kulturdenkmals gewahrt. Schützenswert bedeutet in diesem Zusammenhang, das nur bestimmte An- und Umbauten vorgenommen werden. Verstößt der Besitzer dagegen, kann der Steuervorteil sogar gänzlich erlöschen. Doch wie kommt ein Investor letztlich tatsächlich in den Genuss der steuerlichen Vorzüge?

Wer ein Denkmal als Kapitalanlage nutzt, kann die Sanierungskosten zu wie folgt steuerlich nutzen:

 

  • 8 Jahre lang 9% der anzuerkennenden Wiederherstellungskosten
  • Weitere 4 Jahre lang 7% der anzuerkennenden Wiederherstellungskosten
  • Lineare Abschreibung der denkmalgeschützten Altsubstanz in Höhe von 2,5% über 50 Jahre

 

Für eigengenutzte Immobilien gelten folgende Regelungen:

 

  • 10 Jahre lang 9% der der anzuerkennenden Wiederherstellungskosten

 

Diese Werte sind im Einkommenssteuergesetz festgeschrieben. Gegenüber den herkömmlichen Immobilien besitze man also einen deutlichen Vorteil, der zudem gesetzlich fixiert worden ist. Das bedeutet Planungssicherheit. Der Käufer sollte sich dennoch essentielle Fragen stellen, beispielhaft, ob sich das Objekt langfristig und gut vermieten lässt oder, ob es zu den individuellen Bedürfnissen passt, sofern man dieses selbst bewohnen möchte.

Wer also richtig plant und sich sorgsam informiert, wird trotz aller Eigenheiten und Vorgaben seine Entscheidung nicht bereuen.

In jedem Fall ist eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorab vorzunehmen.

Soll das Objekt durch einen Anleger vor dem Ablauf der 12 Jahre veräußerte werden, so kommt der nächste Käufer allerdings nicht in den Genuss, eine Abschreibung vorzunehmen.

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